LASEREPILATION FÜR SIE & IHN

 

Neues Gesetz V-NISSG ab 1. Juni 2024

Laserepilation für dauerhafte Haarentfernung: 

Die Kosmetikerin oder der Kosmetiker muss ab 1. Juni 2024 über den Sachkundenachweis für Haarentfernung mit Laser verfügen  und im ePortal NISSG vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingetragen sein (gemäss  Verordnung V-NISSG über nichtionisierende Strahlung oder Schall).

Bei Mondobello steht die Gesundheit und der Schutz unserer Kundschaft an oberster Stelle. Wir arbeiten stets nach den Standesregeln und Best Practices und sind offiziell im ePortal des Bundesamts für Gesundheit eingetragen. Wir setzen ein ARTMED OPERA VIII SHR-LASER ein. Es handelt sich um ein absolutes Hightech-Gerät. Seine Kühltechnik ist einzigartig, sodass die Behandlung viel angenehmer ist.

Eine vorgängige Besprechung bezüglich Eignung, Dauer und Erfolgsaussichten ist die Basis für eine sichere und dauerhafte Haarentfernung durch Diodenlaser.

ANZAHL BEHANDLUNGEN UND VORGEHEN:

Die Anzahl Behandlungen hängt stark vom Haut- und Haartyp ab. Bei bei den meisten Kunden ist die behandelte Hautpartie nach ca. 6-8 Behandlungen von sämtlichen Haaren befreit.

Je nach Alter und Haut- bzw. Haartyp ist ein Nachwachsen nach einigen Jahren jedoch nicht ganz auszuschliessen.