LASEREPILATION FÜR SIE & IHN

 

Neues Gesetz V-NISSG ab 1. Juni 2024

Laserepilation für dauerhafte Haarentfernung

«Wir arbeiten mit einem ARTMED OPERA VIII SHR-LASER der neusten Generation. Es handelt sich um ein absolutes Hightech-Gerät.

Seine Kühltechnik ist einzigartig, sodass die Behandlung viel angenehmer ist.

Die Anzahl Behandlungen hängt stark vom Haut- und Haartyp ab. Bei bei den meisten Kunden ist die behandelte Hautpartie nach ca. 6-8 Behandlungen von sämtlichen Haaren befreit.

Je nach Alter und Haut- bzw. Haartyp ist ein Nachwachsen nach einigen Jahren jedoch nicht ganz auszuschliessen.

Eine vorgängige Besprechung bezüglich Eignung, Dauer und Erfolgsaussichten ist die Basis für eine sichere und dauerhafte Haarentfernung durch Diodenlaser.

Zudem muss die Kosmetikerin oder der Kosmetiker ab 1. Juni 2024 über den Sachkundenachweis für Haarentfernung mit Laser (gemäss  Verordnung V-NISSG über nichtionisierende Strahlung oder Schall) verfügen und im ePortal NISSG vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingetragen sein.